BGH: Patientenverfügungen müssen konkret formuliert werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Verfahren mit den Festlegungen in einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht befasst. Die einfache Formulierung, dass “keine lebenserhaltende Maßnahmen” erwünscht seien, reicht nach Beschluss der Richter nicht aus. Sie müssen konkreter gefasst werden. Ein Streit unter drei Töchtern über die weitere Behandlung der pflegebedürftigen Mutter geht damit ohne Entscheidung weiter.…








