Vorrang bei der Aufnahme an einer städtischen Bekenntnisschule
Kinder mit einer Religionszugehörigkeit haben an öffentlichen Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen einen vorrangigen Aufnahmeanspruch. Dieser ergibt sich unmittelbar aus der Landesverfassung. Das hat der 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts durch Beschluss vom 21. März 2016 entschieden. Antragsteller war ein katholischer Junge aus Euskirchen, dessen Aufnahme in die städtische Franziskusschule, eine katholische Grundschule, die Schulleiterin im Aufnahmeverfahren für…