Postauto weggerollt: Mitarbeiter haftet für den verursachten Schaden
Arbeitnehmer haften für Schäden, die durch ihre berufliche Tätigkeiten verursacht werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies trifft im Falle eines Postzustellers zu, der seinen Transporter auf einer abschüssigen Straße nicht durch Handbremse und Gangeinlegen sicherte, wodurch das Fahrzeug wegrollte. Der Mitarbeiter eines großen Postdienstleisters stellte den ihm überlassenen Transporter beim Zustellen einer Sendung auf…